Cyber Resilience Act: Sicherheit wird Pflicht – wir machen sie umsetzbar.
Der EU Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller zu strengen Sicherheitsstandards. Wir begleiten Sie von der ersten Gap-Analyse bis zur CE-Kennzeichnung.
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine EU‑Verordnung, die erstmals verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für digitale Produkte mit Software‑ oder Hardware‑Komponenten festlegt. Betroffen sind Hersteller, Importeure und Händler, die Produkte im europäischen Markt in Verkehr bringen.
Ziel des CRA ist es, Sicherheitslücken entlang des gesamten Produktlebenszyklus zu reduzieren – von der Entwicklung über Updates bis zur Marktüberwachung. Unternehmen müssen künftig technische, organisatorische und dokumentarische Maßnahmen nachweisen, um ihre Produkte CE‑konform vertreiben zu dürfen.
Sie haben Fragen?
Natalia Petrova-Korudzhiyski
Senior Business Consultant • BU Security & Safety
Ayhan Mehmed
Lead Business Consultant • BU Security & Safety
Bußgelder vermeiden
Verstöße gegen den CRA können Sanktionen von bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen.
Marktzugang sichern
Ohne Einhaltung der Sicherheitsvorgaben verlieren Produkte ihre CE-Kennzeichnung und dürfen in der EU nicht mehr vertrieben werden.
Vertrauen stärken
Cyber-Resilienz wird zum Wettbewerbsvorteil. Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sicherheit bei Ihnen Standard ist.
Für wen ist der CRA relevant?
Der Cyber Resilience Act betrifft Unternehmen, die digitale Produkte mit Software‑ oder Hardware‑Bezug entwickeln oder vertreiben. Dazu zählen unter anderem:
– Hersteller von Software‑Produkten, Embedded Systems und IoT‑Lösungen
– Unternehmen mit vernetzter Hardware oder smarten Geräten
– Produktverantwortliche, CTOs und Compliance‑Teams
– Organisationen, die Produkte erstmals oder verändert in der EU in Verkehr bringen
Auch Bestandsprodukte sind betroffen, da der CRA laufende Update‑, Melde‑ und Dokumentationspflichten vorsieht.
Unsere Leistungen
Wir prüfen Ihr aktuelles Portfolio, klassifizieren Ihre Produkte und identifizieren kritische Sicherheitslücken (Gap-Analyse).
Aufbau einer Software Bill of Materials (SBOM) und Etablierung von Meldewegen für Sicherheitsrisiken gemäß EU-Vorgabe.
Integration von Security-Prozessen direkt in die Software-Entwicklung – von der Architektur bis zum Patch-Management.
rstellung und Pflege der technischen Dokumentation gemäß CRA – inklusive Konformitätserklärung, Nachweisführung für Behörden sowie Vorbereitung auf Marktüberwachung und Audits.
msg Plaut: CRA Compliance von der Vorgabe bis zum marktfähigen Produkt
Der Cyber Resilience Act stellt Unternehmen vor eine besondere Herausforderung: Er verbindet regulatorische Pflichten mit tiefgreifenden Anforderungen an Entwicklung, Architektur und Betrieb digitaler Produkte. Genau hier setzt msg Plaut an.
Wir vereinen regulatorisches Verständnis, technische Security‑Expertise und langjährige Erfahrung in der Umsetzung komplexer IT‑ und Softwarelandschaften. Dadurch übersetzen wir abstrakte CRA‑Vorgaben in konkrete, umsetzbare Maßnahmen entlang des gesamten Produktlebenszyklus – von der Entwicklung über das Schwachstellen‑Management bis zur Dokumentation und Marktüberwachung.
Als Partner begleiten wir Sie nicht nur bei der Konzeption, sondern auch bei der operativen Implementierung der notwendigen Prozesse und Strukturen. So entsteht CRA‑Compliance, die nicht nur formal erfüllt ist, sondern Ihre Produkte nachhaltig sicher und marktfähig macht.
- Brücke zwischen Regulierung & Engineering
CRA‑Anforderungen praxistauglich übersetzt für Entwicklungs‑ und IT‑Teams - Erfahrung mit komplexen Software‑ & Systemlandschaften
Sicherheit, Dokumentation und Prozesse integriert – nicht isoliert gedacht - End‑to‑End‑Begleitung statt reiner Audit‑Logik
Von Readiness & Gap‑Analyse bis zur nachhaltigen Verankerung im Betrieb
Häufige Fragen zum Cyber Resilience Act (FAQ)
Der Cyber Resilience Act ist eine EU‑Verordnung, die verpflichtende Cybersicherheitsanforderungen für digitale Produkte festlegt. Ziel ist es, Sicherheitsrisiken systematisch zu reduzieren und Verbraucher sowie Unternehmen besser zu schützen.
Der CRA tritt nach einer Übergangsfrist verbindlich in Kraft. Unternehmen sollten sich frühzeitig vorbereiten, da insbesondere Anpassungen in Entwicklung, Dokumentation und Prozessen zeitintensiv sind.
Betroffen sind nahezu alle digitalen Produkte mit Software‑ oder Hardware‑Komponenten – insbesondere vernetzte Systeme, IoT‑Produkte, Embedded Software und sicherheitsrelevante Anwendungen.
Bei Verstößen gegen den CRA können empfindliche Bußgelder, Vertriebsbeschränkungen oder der Entzug der CE‑Kennzeichnung drohen.
Während NIS2 Organisationen und ihre IT‑Infrastruktur adressiert, fokussiert sich der CRA auf Produkte selbst und deren sichere Entwicklung über den gesamten Lebenszyklus.